Arbeitslosendienste

Regierungsleistungen bei Arbeitslosigkeit

Wenn Sie Ihren Job verlieren, entlassen werden, in Kurzarbeit gehen oder wenn Ihre Arbeitsstunden reduziert werden, könnten Sie für eine Sozialleistung in Frage kommen, entweder das „Jobseeker’s Allowance“ (Arbeitslosengeld) oder das „Jobseeker’s Benefit“ (Arbeitslosenunterstützung). Wenn Sie sich für eine Jobseeker’s-Leistung bewerben, erklären Sie, dass Sie arbeitsbereit, arbeitsfähig und tatsächlich auf der Suche nach Arbeit sind, aber keine Arbeit finden können. Dies wird auch als „sich arbeitslos melden“ bezeichnet.

Jobseeker’s Benefit

Das Jobseeker’s Benefit ist eine wöchentliche Zahlung des Ministeriums für Beschäftigung, Angelegenheiten und soziale Sicherheit (DEASP) an Personen, die arbeitslos sind und durch Sozialversicherung (PRSI) abgesichert sind. Wenn Sie nicht für das Jobseeker’s Benefit in Frage kommen, könnten Sie für das Jobseeker’s Allowance in Frage kommen.

Jobseeker’s Allowance

Sie können das Jobseeker’s Allowance erhalten, wenn Sie nicht für das Jobseeker’s Benefit in Frage kommen oder wenn Sie Ihren Anspruch auf das Jobseeker’s Benefit erschöpft haben. In einigen Fällen, wenn Sie nur Anspruch auf eine reduzierte Rate des Jobseeker’s Benefit haben, könnte es für Sie vorteilhafter sein, das Jobseeker’s Allowance zu beziehen. (Dies wird als „Optionales JA“ bezeichnet.) Das Jobseeker’s Allowance ist jedoch einkommensabhängig, und Ihr Einkommen muss unter einem bestimmten Niveau liegen, um in Frage zu kommen.

Alter Wöchentlicher Betrag
25 Jahre oder älter 220 €
18-24 Jahre und unabhängig lebend 220 €
18-24 Jahre und nicht unabhängig lebend 129,70 €

 

Leistungen bei Arbeitsunfällen

Die Unfallrente ist eine der Leistungen, die im Rahmen des Leistungsprogramms für Arbeitsunfälle verfügbar sind. Es handelt sich um eine wöchentliche Zahlung, die Ihnen geleistet wird, wenn Sie arbeitsunfähig sind aufgrund von:

  • einem Arbeitsunfall
  • einem Unfall während einer Arbeitswegfahrt (auf einer ununterbrochenen Fahrt) direkt zur oder von der Arbeit
  • einer Berufskrankheit

Die Unfallrente wird für die ersten 6 Tage Ihrer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit nicht gezahlt. Die Zahlung kann für bis zu 26 Wochen ab dem Datum Ihres Unfalls oder der Entwicklung der Krankheit erfolgen.

 

Unfallrente Wöchentlicher Betrag
Personensatz 203,00 €
Erhöhung für einen qualifizierten Erwachsenen 134,70 €

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